Rechtsanwalt Georg Mörchel
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Änderungen 2005
Präventive Telekommunikations- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt

Das Zollkriminalamt (ZKA) kann den Telekommunikations- und Postverkehr dann überwachen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung nach dem Außenwirtschaftsgesetz oder dem Kriegswaffenkontrollgesetz vorbereiten. Hierdurch gelang es z.B., Lieferungen an das pakistanische Nuklearprogramm, für das libysche Raketen- und Giftgasprogramm sowie für das indische Raketenprogramm zu verhindern.

Die Neuregelung wurde erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht im März 2004 entschieden hatte, dass die von 1992 stammenden Vorschriften u.a. wegen mangelnder Normenklarheit und -bestimmtheit verfassungswidrig sind. Bis zum 31. Dezember 2004 wurde die bestehende Rechtslage hingenommen und der Gesetzgeber aufgefordert, die Vorschriften neu zu fassen.

Die Befugnisse des Zollkriminalamtes werden - nach der Verkündung des Gesetzes Ende 2004 bzw. Anfang 2005 - unter Beachtung der Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Dies trägt auch datenschutzrechtlichen Anforderungen in umfassender Weise Rechnung, z.B. durch grundsätzliche Benachrichtigung der überwachten Personen, im Falle des Unterbleibens einer Benachrichtigung deren gerichtliche Überprüfung und durch detaillierte Regelungen zur Übermittlung personenbezogener Daten. Die neuen gesetzlichen Regelungen werden Teil des Zollfahndungsdienstgesetzes (ZFdG).

Änderungen der Gesetzeslage
Nachfolgend finden Sie wichtige Änderungen des Gesetzgebers, die nun bereits gelten oder in kürzester Zeit in Kraft treten werden.

Teilweise werden sie von einschneidender Bedeutung sein, wie die Schuldrechtsreform, bei der nicht nur die Verjährung und die Gewährleistung neu geregelt worden sind.

Die Novellierung des deutschen Schuldrechts ist die bedeutendste Gesetzesnovellierung der letzten Jahre. Jeder, der am Geschäftsleben teilnimmt, ist davon unmittelbar betroffen.

Auf den folgenden Seiten sind etliche Hinweise und Informationen aufgeführt, die beachtenswert erscheinen.

Skizziert wird ein Überblick über die wesentlichen Änderungen, die seit dem 01.01.2004 Geltung entfalten. Diese Änderungen basieren auf der Grundlage des "Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zum Steuerbegünstigungsabbaugesetz ("Korb II")", des "Haushaltsbegleitgesetzes", des "Gesetzes zur Reform der Gewerbesteuer", des "Strafbefreiungserklärungsgesetzes" und der "Koch-Steinbrück-Vorschläge".

So gibt es umfangreiche Änderungen bei der Besteuerung (Einkommenssteuer, Umsatzsteuer), die Einführung einer "Steuer-Identifikationsnummer" für natürliche Personen und eine "Wirtschafts-Identifikationsnummer für sonstige wirtschaftlich Tätige) und Änderungen diverser Freibeträge.
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