BVerfG, Urteil vom Januar 2025 – Az. 1 BvR 548/22
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Erhebung einer Gebühr für den polizeilichen Mehraufwand bei „Hochrisikospielen“ der Fußball-Bundesliga in der Freien Hansestadt Bremen mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Sachverhalt
Das Land Bremen hatte der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH für den erhöhten Polizeieinsatz bei bestimmten Hochrisikospielen Gebühren in Rechnung gestellt. Die DFL erhob Verfassungsbeschwerde und machte geltend, die Gebührenerhebung verstoße gegen das Grundgesetz.
Entscheidung
Das Bundesverfassungsgericht wies die Verfassungsbeschwerde der DFL zurück. Die Gebührenerhebung für den polizeilichen Mehraufwand bei kommerziellen Großveranstaltungen mit erhöhtem Sicherheitsrisiko ist verfassungsrechtlich zulässig. Der Veranstalter kann für staatliche Mehrleistungen, die durch sein gewerbliches Angebot verursacht werden, zur Kostenbeteiligung herangezogen werden.
Bedeutung für die Praxis
Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf den Profisport und kommerzielle Großveranstaltungen. Andere Bundesländer könnten dem Bremer Modell folgen und eigene Gebührenregelungen einführen. Veranstalter sollten diese Kostenrisiken bei der Kalkulation von Großveranstaltungen künftig einplanen.
