OLG Düsseldorf: Facebook darf Seiten nicht ohne Anhörung sperren (2025)

OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. April 2025 – Az. VI-U (Kart) 5/24

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Facebook Seiten nicht ohne vorherige Anhörung und nachvollziehbare Begründung sperren darf – auch nicht bei mutmaßlichen Verstößen gegen eigene Gemeinschaftsstandards.

Sachverhalt

Facebook hatte die Seite eines Vereins gesperrt, ohne dem Betreiber zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben oder die Entscheidung ausreichend zu begründen. Der Verein klagte gegen die Sperrung.

Entscheidung

Das OLG Düsseldorf gab dem Verein Recht und stärkte damit die Rechte von Vereinen und Kulturschaffenden auf Social-Media-Plattformen. Das Gericht setzte Maßstäbe für faire Verfahren: Vor einer Sperrung muss der Seitenbetreiber angehört werden, und die Entscheidung muss nachvollziehbar begründet sein.

Bedeutung für die Praxis

Das Urteil ist wichtig für alle Unternehmen, Vereine und Selbstständigen, die geschäftlich oder organisatorisch auf Social-Media-Präsenzen angewiesen sind. Es zeigt, dass die Marktmacht großer Plattformen nicht unbegrenzt ist und gerichtlich überprüft werden kann. Bei ungerechtfertigten Sperrungen bestehen gute Chancen, rechtlich vorzugehen.